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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tierarztpraxis Neufeld (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Leistungserbringung zwischen der Tierarztpraxis Neufeld, MMag. Christina Böcskör (im folgenden „Tierarztpraxis“ genannt) und Ihnen als Klient:in. Diese AGB kommen auf alle Arten der Leistungserbringung zur Anwendung, einschließlich tierärztlicher Beratung und Behandlung, Verkauf von Medikamenten, Medizinprodukten bzw. Futter, Ausstellung von Dokumenten (Rezepte, Bestätigungen, Aufklärungen, etc.) und sonstiger Leistungen (im folgenden „Leistungen“ genannt).
Diese AGB in der jeweils geltenden Fassung sind in den Räumlichkeiten der Tierarztpraxis aufgelegt und können zusätzlich auf der Website www.tierdoktor.at abgerufen werden.

 

1 Vertragsabschluss und Ausfallhonorar

1. Die Leistungsvereinbarung mit der Tierarztpraxis kommt durch Vorstellen Ihres Tieres in den Räumlichkeiten der Tierarztpraxis bzw. Inanspruchnahme der Leistungen und Ausführung der Leistungsvereinbarung durch den/die zuständige:n Tierarzt:in oder das zuständige Fachpersonal zustande. Bei Hausbesuchen kommt die Leistungsvereinbarung durch Betreten Ihres Hauses durch den/die Tierarzt:in zustande. Bei telefonischer Leistung bzw. Leistungen im Fernweg kommt die Leistungsvereinbarung durch Anfrage der Leistung durch den / die Klient:in und Annahme durch den / die zuständige:n Tierarzt:in oder das zuständige Fachpersonal zustande. Dem zuständige:n Tierarzt:in bzw. zuständigen Fachpersonal ist es vorbehalten die Leistung zu verweigern.


2. Sollten Sie nicht der / die Patientenbesitzer:in sein, gehen wir davon aus, dass Sie unsere Leistungen in aufrechter Stellvertretung des / der Patientenbesitzer:in in Anspruch nehmen.


3. Unsere Tierarztpraxis wird als Terminpraxis geführt. Ausgenommen sind akute oder sonstige Fälle, die sich nach tierärztlichem Ermessen bis zum nächsten Werktag zu einem lebensbedrohlichen Notfall entwickeln können;


4. Werden vereinbarte Termine nicht rechtzeitig (spätestens 24 Stunden) vor Beginn abgesagt oder verschoben, werden dem / der Klient:in folgende pauschalierte Ausfallhonorare verrechnet:
bei geplanten operativen Eingriffen oder Spezialambulanzen (Beiziehung eines spezialisierten Tierarztes für bestimmte Abklärungen, Eingriffe oder Behandlungen):    EUR 160
bei sonstigen Behandlungen: EUR 60

 

2 Leistungserbringung (durch Dritte)

5. Der / die Tierarzt:in hat seinen / ihren Beruf gewissenhaft auszuüben. Ein Rechtsanspruch auf Erfolg medizinischer oder therapeutischer Maßnahmen kann daraus nicht abgeleitet werden.


6. Der Umtausch oder die Rücknahme von Medikamenten, Medizinprodukten oder Futter ist ausgeschlossen.


7. Die Tierarztpraxis bietet die Beziehung von einschlägigen Dienstleistern und Spezialisten explizit an. Die Tierarztpraxis bietet die Leistungen Dritter als Mittler an und fungiert ggf. als Verrechnungsstelle. Die vertragliche Einigung kommt zwischen dem Dritten und dem / der Klient:in zustande. Die Tierarztpraxis trifft keine Haftung für allfälliges Fehlverhalten Dritter.

 

3 Sorgfaltspflichten des / der Klient:in

8. Der / die Klient:in hat durch entsprechende Vorbereitung des Tieres zu einer sicheren Leistung (Behandlung) beizutragen. Bei operativen Eingriffen müssen Katzen und Hunde mindestens 8 Stunden davor auf Nahrungsentzug gesetzt werden, Kot und Harn müssen vor dem Eingriff abgesetzt (entleert) sein.


9. Der / die Klient:in ist verpflichtet, die Krankengeschichte, eine eventuelle Medikation oder eventuelle Vorbehandlungen unaufgefordert vor der Leistung dem / der zuständigen Tierarzt:in offen zu legen. Sollten nach der Leistung Beschwerden auftreten, ist die Tierarztpraxis unverzüglich darüber zu informieren. Bei Auftreten außerhalb der Ordinationszeiten (abrufbar unter www.tierdoktor.at) ist eine facheinschlägige Tierklinik zu konsultieren.


10. Der / die Klient:in hat dafür Sorge zu tragen, dass in der Tierarztpraxis (Warteraum, etc.) durch eines oder fremdes Verhalten keine Menschen oder Tiere verletzt werden, sowie Sachen in oder an den Ordinationsräumlichkeiten beschädigt oder verunreinigt werden, wie z.B. durch das Urinieren des Hundes an die Fassade. Tiere sind sicher zu verwahren, dazu zählen auch einen Beißkorb und Leine mitzuführen und anzulegen, bzw. bei Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Ratten, Mäusen, Degus, Reptilien, Vögeln und sonstigen Kleintieren die Verwahrung in einer Transportbox. Etwaige Verhaltensauffälligkeiten oder Aggressivität des Tieres sind vor Betreten der Tierarztpraxis bekanntzugeben, ebenso wie (potentiell) ansteckende Krankheiten wie z.B. Parvovirose.


11. Darüber hinaus liegt es im Ermessen des tierärztlichen Fachpersonals weitere präventive Maßnahmen, wie z.B. die Verwahrung von Katzen in einer Zwangstasche oder die Verabreichung von Beruhigungsmitteln sowie das Anlegen eines Beißschutzes anzuordnen. Der Anordnung hat der / die Klient:in Folge zu leisten.


12. Dem / der zuständige:n Tierarzt:in ist es vorbehalten die Behandlung unter Anrechnung bereits erbrachter Leistungen zu verweigern, sollte es – aus welchem Grund auch immer – aktuell nicht möglich sein, das Tier zu behandeln oder der / die Klient:in tierärztliche Anordnungen nicht befolgen oder nicht befolgt haben, Sorgfaltspflichten verletzen oder sich sonst nicht kooperativ verhalten (bzw. verhalten haben). Dies beinhält auch jene Fälle, in denen die weitere Behandlung / weitere Diagnosestellung sowie stationäre Behandlung an einer Tierklinik nach tierärztlicher Einschätzung geboten ist.

 

4 Honorar und Fälligkeit

13. Die Honorarsätze der Tierarztpraxis richten sich nach der letztgültigen Honorarempfehlung der Österreichischen Tierärztekammer, abrufbar unter www.tieraerztekammer.at/oeffentlicher-bereich/berufsinformation/praxis-infos/honorarempfehlungen. Honorarschätzungen sind indikativ und für die Tierarztpraxis nicht verbindlich.


14. Erbrachte Leistungen, auch wenn diese auf Wunsch des / der Klient:in oder auf tierärztliches Anraten vorzeitig abgebrochen wurden, sind unmittelbar in bar oder per Zahlung über die Bankomat-Kasse zur Zahlung fällig. Verrechenbare Anreisen, Nacht-, Wochenend- und Notdienstzuschläge gelten als Teil der Leistungserbringung. Die Tierarztpraxis behält sich vor in Einzelfällen An- oder Vorauszahlungen zu verlangen. Vorbestellte Waren wie Medikamente, Medizinprodukte oder Futter sind bei Abholung, spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Bereitstellung in der Tierarztpraxis zur Zahlung fällig. Die von der Tierarztpraxis abgegebenen Medikamente, Medizinprodukte oder Futter bleiben bis zur Tilgung aller offenen Verbindlichkeiten gegenüber der Tierarztpraxis in deren Eigentum.


15. Die Tierarztpraxis behält sich vor, bei Zahlungsverzug Zinsen von 4 % über dem Basiszinssatz, jedoch mindestens 12 % p.a., sowie sämtliche aus einem Zahlungsverzug entstehenden Kosten an den / die Klient:in zu verrechnen. Allenfalls gewährte Zahlungsaufschübe gelten bei grobem Zahlungsverzug als ursprünglich nicht vereinbart.


16. Honorare und Preise sind inkl. USt zur Zahlung fällig.

 

5 Kostenerstattung durch Dritte

17. Die Tierarztpraxis tätigt keine Verrechnung mit etwaig abgeschlossenen Versicherungen des / der Klient:in. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung einer Versicherung hat keinerlei Einfluss auf Honorar und Preis und die daraus resultierenden Forderungen der Tierarztpraxis.

 

6 Haftung

18. Die Haftung für beigebrachte oder in die Tierarztpraxis eingebrachte Tiere oder Sachen ist ausgeschlossen. Ebenso übernimmt die Tierarztpraxis keinerlei Haftung für Schäden an Tieren, Sachen oder Personen, die sich in oder im Außenbereich der Tierarztpraxis aufhalten. Dasselbe gilt für Klient:innen oder sonstige betriebsfremde Personen, die zur Leistungserbringung (z.B. durch Halten des Tieres) beitragen. Ferner wird auf den Haftungsausschluss für Leistungserbringung durch Dritte (Punkt 7. dieser AGB) verwiesen. Eltern haften für ihre Kinder.


19. Etwaige Haftungsansprüche des / der Klient:in aus der Verletzung der Leistungsvereinbarung oder dieser AGB sind generell mit der Höhe der erbrachten Leistung beschränkt.


20. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird generell ausgeschlossen.

 

7 Datenschutz

21. Die verpflichtenden datenschutzrechtlichen Informationen sind auf der Website unter www.tierdoktor.at/datenschutzerklaerung/ in der jeweils gültigen Fassung abrufbar.

 

8 Schlussbestimmungen

22. Als Erfüllungsort für Leistungen der Tierarztpraxis wird Anton Proksch-Gasse 9, 2491 Neufeld an der Leitha vereinbart.


23. Von diesen AGB abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.


24. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht tangiert.


25. Eine Abtretung von Ansprüchen aus der Leistungsvereinbarung ist unzulässig.


26. Behinderung durch höhere Gewalt oder Betriebsstörungen berechtigen die Tierarztpraxis zum Rücktritt von der Leistungsvereinbarung.


27. Zuständige Kammer und Beschwerdestelle: Österreichische Tierärztekammer


Stand der AGB: 14.12.2023